Ich finde das Kennzeichnen von Inhalten im Internet richtig, wichtig und logisch. Schließlich werden auch Bücher und Zeitschriften im Hinblick auf den Jugendschutz seit jeher stringent gekennzeichnet und die Abgabe an die entsprechenden Altersgruppen strengstens und lückenlos überwacht.
Warum soll der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag dann ausgerechnet im Internet nicht angebracht sein, diesem elenden rechtsfreien Raum?
Ich bin also für den JMStV, ich werde aber aufgrund parlamentarischer Zwänge wohl dagegen verstoßen.
Wer von euch übrigens Inhalte kennt, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen: Weißt mich bitte in den Kommentaren oder in einer E-Mail an die einschlägig bekannte Adresse darauf hin. Ich werde mich dann bemühen, die Inhalte zu den besten Blogsendezeiten zu verbreiten!
Update am 1.12.2010: Ich habe gerade das erste Türchen in meinem Browser-Adventskalender geöffnet, und was finde ich darin? Die Einschätzung der Lage durch den unschätzbaren Udo Vetter (der entweder vorbloggt oder wirklich sehr früh aufsteht). Fazit: Ich bin wohl doch weder die große deutsche demokratische Hoffnung, noch werde ich wirklich gegen den JMStV verstoßen können. Ich bin ein zahnloser Papiertiger Blogtiger.