Daumen drücken!

Neulich, am Telefon mit dem Jobcenter.

Ich: „Ich wollte mich erkundigen wegen des Einstiegsgeldes, wenn man sich selbständig macht – wo und wie kann ich das beantragen?“

Jobcentertelefonistin: „Das bekommen Sie sowieso nicht, das gibt es nur, wenn Sie noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.“

(Wer nicht über mein enzyklopädisches Wissen über Arbeitsagentur [zuständig für ALG I] und Jobcenter [zuständig für ALG II] verfügt: Von der Arbeitsagentur kann man einen Gründerzuschuss bekommen, vom Jobcenter ein Einstiegsgeld – je nachdem eben, in wessen Zuständigkeit man fällt. Ich muss mich ans Jobcenter wenden. Das ich auch angerufen habe. Hrmpf.)

Ich: „Auf Ihrer Website steht aber was anderes! Mit wem müsste ich denn da reden?“

Jobcentertelefonistin: „Das ist die Frau X., soll ich da einen Termin für Sie vereinbaren?“

Ich: „Ja bitte, deswegen rufe ich ja an.“

Zwei Tage später: Brief vom Jobcenter.

Vorladung Jobcenter

Nett, oder?

Eine Einladung zu dem Termin, um den ich selbst gebeten habe. Mit Drohung.

Jedenfalls, langer Rede kurzer Sinn: Ich mache mich selbständig. Ich bitte also um eure mentale Unterstützung morgen (27. Januar) ab 9:30 Uhr. Das Einstiegsgeld des Jobcenters wäre eine Hilfe, aber ehrlich gesagt motiviert mich dieser Brief, die Sache auch ohne Hilfe durchzuziehen. Schon um den Klauen dieses Molochs zu entkommen.

Sachdienliche Tipps und Ratschläge (zum Thema Selbständigkeit, nicht fürs Jobcenter) nehme ich jederzeit gerne entgegen.

3 Gedanken zu „Daumen drücken!

  1. Als Beamter kann ich Dir zum Thema Selbständigkeit leider keine Tipps geben, denn das mit der Selbständigkeit wird uns vom jeweiligen Dienstherrn sehr schnell ausgetrieben. Aber ich werde Dir auf jeden Fall die Daumen drücken. Zeig Ihnen, wo der Hammer hängt. 🙂
    Liebe Grüße,
    Nick

  2. Nervig aber wichtig: vernünftige und regelmäßige Buchhaltung und Rücklagen für Verdienstausfall (Urlaub, Krankheit, Auftragsflaute) sofort auf ein extra Konto legen, z. B. Tagesgeldkonto. Für die Höhe der Rücklagen die Feiertage und die Anzahl Urlaubstage pro Jahr, die du dir selbst gibst, berücksichtigen und mind. 5% sonstigen Ausfall. Daumenregel bei der ATW für Personalauslastung war immer: von den 12 Monaten, die man die Angestellten bezahlt, kann man sie im Schnitt 10 Monaten einsetzen.
    Für jeden Auftrag eine Kalkulation erstellen, damit man nichts übersieht.
    Und einen guten Steuerberater. Rentenversicherungspflicht (in der gesetzlichen) prüfen, ggf. selbst absichern.

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